Best Rent a Car Moraira

Geschäftsbedingungen

Diese allgemeinen Geschaeftsbedingungen und Konditionen beinhalten die Mietbedingungen zwischen SERVIRENT AEROPUERTO S.L. (Vermieter) und dem Kunden (Mieter),zu dem im Vertrag aufgefuehrten Fahrzeugs,Mietdauer und Preis vereinbarten Fahrerlaubnis,insbezueglich zusaetzlicher Vereinbarungen.

 

A. GEBRAUCH DES FAHRZEUGS

1.Das Auto sollte in gutem Zustand und ohne Defekte uebergeben werden,sowie allen notwendigen Papieren und Beilagen.Insbesondere mit Warnweste und Pannendreieck,welches bei uebernahme kontrolliert werden sollte.Man sollte auch die korrekte Installierung des Kindersitzes ueberpruefen,wobei zu beachten ist,dass fuer jegliche Probleme oder Unfaelle nur der Mieter verantwortlich ist.Der Mieter muss zu jeder Zeit einen gueltigen Vertrag bei sich tragen.

2.Der Mieter ist verpflichtet,sorgsam mit dem Auto und allem anderen umzugehen,und alles in gleichem Zustand zurueck zu bringen.Der Vermieter muss regelmaessig Oel-und Wassernivelle ueberpruefen,und natuerlich regelmaessig alle Inspektionen der Werkstatt vornehmen,so wie es im codigo de la circulacion steht(spanisches Strassenverkehrsamtgesetz).

3.Falls waehrend der Miete eine Reparatur anfaellt,um ein gesichertes Weiterfahren zu gewaehrleisten,kann der Wagen vom mieter direkt in die ofizielle Werkstatt der jeweiligen Automarke gebracht werden,insofern die Reparatur nicht mehr als 100Euros betraegt.

4.Der Wagen sollte dem Mieter mit einem halb vollen Tank Benzin uebergeben werden,und so muss der Wagen am Ende der Miete zureck gebracht werden.Ist dies nicht der Fall,wird dem Mieter das fehlende Benzingeld plus Bearbeitungsgebuehr in Rechnung gestellt.Deise Preise sind im Buero von SERVIRENT einsehbar.Diese Kosten koennen von der Kaution abgezogen werden,oder per Kreditkarte,mit welcher sie bezahlt haben,abgebucht werden.In gewissen Faellen wird auch eine halbe Tankfuellung bezahlt,und somit muss der Mieter zum Schluss nicht mehr tanken.Benzingeld wie allgemein nicht zurueck erstattet.

 

B.RESERVIERUNGEN

1.Buchungen laufen Anhand der Autogroesse,nicht des Modells.Es wird keine Wagenmarke garantiert,es kann auch eine Aehnliche sein.

2.Wenn der Kunde das Fahrzeug nach ablaufen einer Stunde vom vereinbarten Termin immer noch nicht geholt hat,ist die Reservierung nicht mehr bindend.Stornierungen muessen mindestens 24Std.vor Mietbeginn erfolgen.

3.Die folgenden Aplikationen von Reservierungen mit Anzahlung:Eine Reservierung kann geaendert werden vor Mietbeginn,verbunden mit Zusatzkosten.Jegliche Vorauszahlungen werden nicht zurueck erstattet.Ausser man storniert rechtzeitig.Dann wird der Mietbetrag gegen eine Bearbeitungsgebuehr zurueck gezahlt,wenn die Mietdauer mindestens 3Tage betraegt.Die Stornierung kann online oder schriftlich an SERVIRENT AEROPUERTO S.L. c/Maestrat,sector el Comptat s/n, 46940 Manises(Valencia),Spanien,Tel:+34/645'530'198,E-Mail info@bestrentacar.es erfolgen.

 

C.AUTORISIERTE FAHRER,ERLAUBTER UMGANG,AUSLANDSFAHRTEN

1.Bei Uebernahme muss der Mieter eine gueltige Fahrerlaubnis vorweisen koennen.Falls eine Anzahlung bei Buchung geleistet wurde,muss diese vorgezeigt werden.Falls der Mieter dies nicht vorweisen kann,wird SERVIRENT AEROPUERTO die Reservierung stornieren,ohne zur Verantwortung gezogen zu werden.Das Fahrzeug wird vielleicht nur vom Mieter gefahren,oder auch von Famileienangehoerigen,Angestellten oder dem Partner.Der Mieter ist verantwortlich dafuer,dass alle erwaehnten Fahrer eine gueltige Fahrerlaubnis im jeweiligen Land haben.Sowieso sollte der Vermieter von allen Fahrern den vollen Namen,Adresse und Fuehrerschein schriftlich haben.

2.Das Auto darf nur auf oeffentlichen Strassen und Autobahnen gefahren werden.Es ist ausdruecklich verboten:

a)das Fahrzeug bei Rennen oder jeglichen Wettbewerben zu fahren

b)das Fahrzeug fuer Fahrstunden zu benuetzen

c)das Fahrzeug fuer komerzielle Personen-oder Warentransporte zu nutzen

d)das Fahrzeug fuer Tests zu nuetzen

e)das Fahrzeug weiter zu vermieten

f)das Fahrzeug fuer kriminelle Machenschaften jeglicher Art zu verwenden

g)das Fahrzeug unter Drogen-oder Alkoholeinfluss sowie  psychischen oder fysischen Krankheiten zu fahren

h)mit dem Fahrzeug andere abzuschleppen

i)das Fahrzeug bei Risiko und aufleuchtenden Warnlichtern weiter zu fahren

j)mit dem Fahrzeug giftige oder brennbare Stoffe zu transportieren

k)den Kilometerzaehler zu manipulieren.Der Vermieter muss sofort bei Fehlfunktion informiert werden

3.Die Laender,in denen das Auto nicht gefahren werden kann,oder in den Laendern wo gewisse Automarken nicht vorhanden sind, sind im Mietvertrag aufgelistet.Die Wagen,die in Spanien vermietet werden ist es ausdruecklich verboten,sie mit auf die umliegenden Inseln mitzunehmen,inklusive Ceuta und Melilla.Ausser der Vermieter hat die Erlaubnis dazu gegeben.

4.Der Mieter ist verantwortlih fuer eine sichere Ladung im oder auf dem Auto und muss die Gewichtsangaben des Fahrzeuges respektieren.Und auch die erlaubte Anzahl von Passagieren fuer den jeweiligen Wagen.Es liegt in der Verantwortung des Mieters,den Wagen immer zu schliessen wenn er ihn unbeaufsichtigt laesst.

5.der Vermieter muss fuer die Mieter steht's erreichbar sein.

6.Ohne den Mieter vorzuverurteilen,wenn unter gegebenen Umstaenden die Klauseln 1-3 eintreffen wuerden,kann der Vermieter den Vertrag umgehend anullieren und Schadenersatz fuer alle schaeden einfordern,inbegriffen den Zeitverlust waehrend den Reparaturarbeiten.

D.MIETKOSTEN

1.Die Mietkosten sollten im Mietvertrag festgelegt sein.Die Mindestmiete ist ein Tag.Ausser einem Rabatt oder Spezialpreis,sind die Mietpreise im Buero von SERVIRENT aufgelistet.Zusaetzliche Kosten koennen auftreten bei Fahrern unter 25-jaehrig oder Fahrer,die weniger als 3Jahre den Fuehrerschein besitzen.

2.Die Benzinkosten,andere Dienstleistungen,sowie Uebernahme oder Rueckgabe an ungewoehnlichen Orten,oder zusaetzlich verursachte Kosten sind nicht im Mietpreis enthalten.Preise,Angebote oder Spezialrabatte werden nur gewaehrleistet,wenn Zeitgerecht bezahlt wird.Der Vermieter kann sich das Recht vorbehalten,Preise oder Rabatte zu aendern,wenn die Zeitangaben des Mieters im Voraus nicht korrekt waren.

3.Zusaetliche Dienstleistungen wie Kilometer,Kindersitz,Telefon,Navigationssystem,Schneeketten oderFlughafengebuehr muss im angebotenen Preis schon beruecksichtigt sein.Falls dieseZusaetze im Voraus nicht erwaehnt wurden,koennen sie im Nachhinein berechnet werden.

4.Falls das Auto nicht am selben Ort zurueck gegeben wird wie im Vertrag vereinbart,kann der Vermieter die zusaetzlich produzierten Kosten in Rechnung stellen.Die Preise sind im Buero von SERVIRENT aufgelistet.

 

E.DATEN,BEZAHLUNGSMODUS UND GARANTIEN

1.Der Mietbetrag sowie alle anderen anfaelligen Kosten,wie zum Beispiel Uebergabekosten,Flughafengebuehr usw. und die Mwst.,muss zu Beginn der Miete berechnet werden.Falls die Miete laenger als 28Tage betraegt,kann die Miete jeweils per Intervall von 28Tagen bezahlt werden.

2.Bei Reservierungen mit Anzahlung,muss diese bei Reservierung erfolgen und wird von der Kreditkarte des Mieters abgebucht.

3.Der Mieter ist verpflichtet anfangs der Miete eine Kaution zu hinterlassen,sowie andere vereinbarte Kosten,wie zum Beispiel Selbstbehalt,Ueberbringergebuehr,Flughafengebuehr,usw.und Mwst.Die Kaution muss in der Hoehe der Selbstbeteiligung des jeweiligen Wagentyps sein.

Der Selbstbehalt der Vollkaskoversicherung der verschiedenen Gruppen sind:  D-500€  E-500€  F-500€  G+G1-500€

H-500€  J-500€  L-500€  N-500€  I-500€  K-500€.....

4.Die Kaution garantiert die Selbstbeteiligung und Verantwortung dem Mieter gegenueber.Der Vermieter ist berechtigt,den hinterlegten Betrag fuer verursachte Schaeden aufzubrauchen,oder die Kreditkarte des Mieters zu belasten,ohne um sein Recht kaempfen zu muessen.

5.Ausser man hat eine Spezialvereinbarung,die Miete,die Kaution und alle anderen zusaetzlichen Kosten wird der kreditkarte des Hauptmierters belastet.

6.zusaetzliche Kosten,Belastungen und andere Zahlungen die am Ende der Miete anfallen,muessen von derselben Kreditkarte abgebucht werden.Der Mieter kann eine detaillierte Abrechnung verlangen,und hat 30Tage Einspruchsrecht.

7.Falls die Bezahlung auf Rechnung vereinbart wurde,muss diese innert 7 Tagen nach Erhalt erfolgen,oder kann vom Vermieter direkt vom konto des Mieters abbuchen.

8.Der Mieter muss die Bezahlung taetigen,ohne wiederholte Aufforderung.Bei nicht zeitgerechter Bezahlung koennen zinssaetze anfallen.

9.die Kilometer sind unbegrenzt bis zu einem Maximum von 2000km/Vertrag

 

F.VERSICHERUNG

1.die allgemeine Versicherung des Mietwagens deckt Diebstahl,Feuer oder Naturgewalten.

2.die anwendbaren Selbstbeteiligungen des Mieters snd auf einer Liste im Buero von SERVIRENT einsehbar,werden aber auch bei Beginn der Miete vereinbart.

3.Die Versicherungsdeckung schliesst Personen-oder selbstverschuldete Schaeden bei grober Fahrlaessigkeit aus,und der Mieter ist fuer die Kosten selbst verantwortlich.

4.Vergleichbar,die Versicherungsdeckung schliesst auch Unfaelle bei nicht erlaubtem fahren aus,oder bei nicht gueltigem Fuehrerschein,oder bei Gebrauch des Fahrzeugs der Paragrafen C.2,C.3 und C.4,oder auch unter 1.2 dieser Richtlinien

 

G.UNFAELLE/DIEBSTAHL/OBLIGATORISCHE MELDUNG

1.im Falle eines Unfalles,Diebstahl,Feuer,Naturgewalten oder anderen allgemeinen Schaeden,der Mieter muss alles notwendige tun um die Interessen des Vermieters zu vertreten.Vorallem muss sofort die Polizei bei kriminellen Machenschaften verstaendigt werden,damit ermittelt werden kann.

2.im Falle eines Unfalles muss der Mieter das Unfallprotokoll ausfuellen,das bei den anderen Wagenpapieren aufzufinden ist,und den Mieter sofort verstaendigen und eine Kopie des Unfallprotokolles aushaendigen innerhalb von hoechstens 24Std.Das Original muss innerhalb hoechstens 2Tagen eingereicht werden.Falls der andere Unfallteilhaber nicht unterschreiben will,muss der Mieter die Polizei rufen.

3.Falls das Fahrzeug andere Schaeden verursacht hat,muss der Mieter eine schriftliche Beschreibung des passierten dem vermieter vorlegen.

4.die Unfallprotokolle der vorher aufgefuehrten Klauseln muessen vollstaendig und so genau wie moeglich ausgefuellt werden.Nicht nur das Geschehene,sondern auch die Umstaende beschreiben.

 

H.DES VERMIETERS VERANTWORTUNG

1.der Vermieter ist nicht verantwortlich fuer Schaeden am Auto oder Diebstahl aus dem Fahrzeug.

2.der Vermieter ist verantwortlich fuer Schaeden die von den Angestellten verursacht oder provoziert wurden,oder von Drittpersonen.Ausser es liegt der Beweis vor von unangepasster Fahrweise oder Nuetzung des Wagens.Der Vertragsbruch ist gegeben bei vorhersehbaren und ueblichen Schaeden.

I.DES MIETERS VERANTWORTUNG

1.der Wagen muss voll fahrtuechtig und ohne Schaeden an den Vermieter zurueck gebracht werden,ausser den Maengeln die schon vor Uebernahme vorhanden waren.Der Wagen muss im selben Zustand wie vorher sein.Der Mieter hat gegenueber dem  Vermieter die Verantwortung,jegliche Schaeden,Diebstaehle oder andere Vorfaelle zu melden.Die Versicherungsdeckung besteht nur

-wenn der Mieter das Unfallprotokoll wahrheitsgerecht ausfuellt

-wenn der Unfallfahrer offiziell im Vertrag eingetragen ist,oder die Paragrafen C.2,C.3 oder C.4 erfuellt sind.

 

2.

 

3.Schaeden im Wageninneren,bei falscher Tankfuellung oder Motorschaeden

 

4.Der Mieter sollte sich informieren,ob im Urlaubsland die Autobahn kostenpflichtig ist,und diese auch bezahlen.

5.Falls Zusatzkosten anfallen,wie erhoehte KFZ-Steuer wegen Uebergewichts oder Anhaengervorrichtung,muss der Mieter dafuer aufkommen und den Vermieter darueber in Kenntnis setzen.

6.

 

7.Reparaturkosten die zu Lasten des Mieters ausfallen werden anhand der Ersatzteile berechnet.Die berechnete Summe wird mit der Selbstbeteiligung verrechnet.Der Mieter hat das Recht,eine Kopie der Reparaturrechnung zu erhalten.Falls nicht so abgerechnet werden kann,muss eine Einigung mit der Werkstatt erfolgen.Der Mieter muss fuer die verlorene Zeit in der Werkstatt aufommen,in der der Wagen nicht vermietet werden konnte.

 

J.RUECKGABE DES WAGENS

1.die Miete sollte solange dauern wie am Anfang vereinbart,und puenktlich zurueck gegeben werden.Die Miete kann verlaengert werden,insofern der Mieter dies mindestens 3Tage im Voraus beantragt.Der Erstvertrag ist gueltig,auch bei Wagenwechsel oder Langzeitmieten ueber 28Tage.

2.Der Mieter ist verpflichtet,den Wagen und die Schluessel,Wagenpapiere und andere Zusaetze dem Vermieter zu Ende der Miete zurueck zugeben,am vorhergesehenen Ort und waehrend der Oeffnungszeiten,die im Buero von SERVIRENT vermerkt sind.

3.Spezielle Mietpreise gelten nur fuer die ausgemachte Mietdauer.Bei Ueberschreiten der Mietdauer wird der normale Tarif fuer die ganze Zeit berechnet.

4.Wird der Wagen zu spaet zureck gebracht,wird der Mietpreis bis zur Rueckgabe berechnet.

5.Der Mieter ist verpflichtet,den Wagen an zuvor vereinbartem Standort zurueck zubringen.Ist das nicht der Fall,kann der Vermieter die verlorenen Zeit zum wieder weiter vermieten dem vorherigen Kunden in Rechnung stellen.Dies wird anhand des Tagespreises berechnet,zusaetzlich anderen anfaelligen Kosten.

6.Der Mieter musss das Fahrzeug,die Schluessel,Wagenpapiere und weitere Zusaetze im selben Zustand zurueck bringen wie bei Erhalt.Bei fehlenden Zusaetzen kann der Vermieter folgende Summen vom Mieter verlangen:10€ bei fehlenden Wagendokumenten,12€ fuer fehlende Warnwesten und 15€ fuer fehlende Warndreiecke.Die anfallende Mwst. dieser Betraege kommt dazu.Auch wird Spezialreinigung in Rechnung gestellt,falls das Fahrzeug viel schmutziger als ueblich zurueck gegeben wird.

 

K.BEENDEN DES VERTRAGES

beide Parteien muessen das Vertragsende unterschreiben,ausser es steht ein gesetzlicher Grund im Wege.Der Vertrag kann seitens des Vermieters mit sofortiger Wirkung aufgehoben werden,falls der Mieter mehr als 7Tage mit der Bezahlung im Verzug ist.

-bei ungedeckten Bezahlungen,Schecks oder Konten.Ausser der Mieter begleicht die Rechnung innerhalb von 7Tagen.

-bei Missbrauchs des Fahrzeuges,unmoeglicher Fahrweise oder nicht rechtzeitger Wartung des Fahrzeuges

-Vertragsbruch durch komerziellen Gebrauch des Fahrzeugs

-Vertragsbruch jeglichem verbotenen Gebrauchs laut den Paragrafen  C.1,C.2,C.3 und C.4

-und generell bei nicht laengerer Mietmoeglichkeit,z.B. nach einem grossen Unfall.

2.Nach Beendung des Mietvertrags muss der Mieter den Wagen unverzueglich zurueck bringen,zusammen mit dem Schluessel und den Wagenpapieren.Oder der Vermieter kann das Fahrzeug unverzueglich von wo auch immer abholen.

3.Nach Mietende kann der Vermieter fuer anfaellige Schaeden oder Verluste Schadensersatz geltend machen.Auch fuer anfallende Geschaeftsverluste,wenn der Wagen nicht mehr vermietbar ist.

 

L.DATENSCHUTZKLAUSEL

1.des Mieters persoenliche Daten sind vertraulich.Der Mieter bewilligt die genannten Daten im Kundensystem abzuspeichern,die nur von SERVIRENT AEROPUERTO S.L. gesehen werden koennen.Die persoenlichen Daten bestehen aus:

-Name,Post-und Mailadresse,Festnetz-und Handynummer,fax,Geburtsdatum,Passnummer,Fuehrerscheindaten und Kundennummer.

-irgendwelche ausstehenden Bezahlungen gegenueber dem Vermieter oder anderen Anbietern.

-Daten bezueglich der Vertrauenswuerdigkeit

Diese Informationen sind ausschliesslich fuer den Vermieter einsichtbar und zur Verfuegung

2.der Mieter ist verpflichtet all diese Angaben an SERVIRENT AEROPUERTO.S.L. weiter zu leiten per Post oder E-Mail.Die Firma gibt gegebenenfalls die Daten an andere Firmen,Fahrzeughersteller oder Tourismusbuero weiter,um den best moeglichen Service zu gewaehrleisten.

3.SERVIRENT AEROPUERTO S.L.gibt gegebenenfalls die Daten auch an Kreditinstitute,Rechtsanwaelte oder Geldeintreiber weiter,falls:

-falsche oder unkorrekte Angaben bei der Anmiete gemacht wurden

-der Wagen nicht nach spaetestens 24Std.nach auslaufen des Vertrags zurueck gebracht wurde

-die Rechnungen nicht bezahlt wurden,oder Schecks ungedeckt sind

-Diebstahl oder Schaeden am Auto

4.der Mieter hat das Recht den Datenschutz seiner Persoenlichkeit zu ueberpruefen oder an Drittpersonen zu schuetzen.Dies soll er gegenueber SERVIRENT AEROPUERTO S.L.,c/Maestrat,sector el Comptat s/n,46940 Manises(Valencia)oder info@bestrentacar.es,Tel:+34/645'530'198 schriftlich melden.

M.GAENGIGE PROVISIONEN

1.Der Mieter hat das Recht,eine Kopie der generellen Geschaeftsbedingungen auf spanisch zu erhalten,die auch in anderen Sprachen geschrieben sind.Bei Ungereimtheiten oder Unklarheiten der Uebersetzungen ist der spanische Text Ausschlag gebend.

2.nur unbestrittene Reklamationen des Mieters oder einem fahrberechtigten Fahrers werden ernst genommen und untersucht.

3.falls mehr als eine besteht,sollten alle zusammen an den Vermieter weitergeleitet werden

4.alle Rechte und Verantwortungen werden dem Hauptfahrer zugetragen

N.SCHRIFTLICHE RECHTSSPRECHUNG

1.es gibt keine muendlichen Vereinbarungen zwischen Mieter und Vermieter.Alles muss schriftlich vereinbart werden

2.die Rechtsprechung mit dem Konsumenten wird beim Uebernahmeort vereinbart